Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Kassenheld GmbH
- 1 Präambel
- Für den Geschäftsverkehr der Kassenheld GmbH (im Folgenden „Kassenheld“, „WIR“ oder „UNS“ oder „ANBIETER“) gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“). Unser Vertragspartner wird nachfolgend „KUNDE“ genannt. Die AGB sind verbindlich für den gesamten gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsverkehr mit KASSENHELD, auch wenn darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wird.
- Von diesen AGB abweichende oder ergänzende Regelungen, insbesondere Allgemeine Geschäftsbedingungen des KUNDEN, werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies von UNS ausdrücklich schriftlich bestätigt wurde.
- Links und Verweise auf Dokumente und Websites in diesen AGB entsprechen dem tagesaktuellen Stand. Diese unterliegen Veränderungen und stellen keinen integralen Teil der AGB dar.
- Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird auf eine geschlechtsspezifische Differenzierung, wie z.B. Kunde/Kundin, verzichtet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung für alle Geschlechter.
- 2 Beschränkungen des Vertragsabschlusses
- Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer und Gewerbetreibende. Im Zuge des Vertragsabschlusses behalten WIR UNS die Überprüfung der Unternehmereigenschaft des KUNDEN ausdrücklich vor. WIR schließen keine Verträge mit Verbrauchern im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) oder Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) in der jeweils geltenden Fassung ab.
- Für KUNDEN mit Unternehmenssitz in der Schweiz ist eine gültige und als aktiv registrierte Mehrwertsteuernummer Voraussetzung für einen Vertragsabschluss. Die Schweizer Unternehmensidentifikationsnummer ist hierfür nicht ausreichend. Sollte sich die Mehrwertsteuernummer des KUNDEN nachträglich als ungültig oder unrichtig erweisen, werden WIR den Vertrag rückwirkend nach den Regeln der Irrtumsanfechtung anfechten. Bei Entstehen eines steuerlichen Nachteils oder sonstigen Schadens behält sich KASSENHELD die entsprechende Geltendmachung von Schadenersatz ausdrücklich vor.
- 3 Vertragsabschluss
- Ein Vertragsabschluss zwischen KASSENHELD und dem KUNDEN kann auf folgende Arten erfolgen:
- mittels Zusendung eines Angebots durch KASSENHELD,
- an einem Verkaufsstandort von KASSENHELD oder Firmensitz des Kunden,
- auf der Website von KASSENHELD,
- durch Nutzung der „SOFTWARE“ durch den KUNDEN.
- Wenn ein KUNDE von UNS per E-Mail ein Angebot (bzw. einen Link zu einem Angebot) erhält, gilt der Vertrag als abgeschlossen, sobald er das Angebot mittels Anklicken der entsprechenden Schaltfläche verbindlich bestätigt (kaufmännische Bestätigung). Der Zeitraum, in dem das Angebot gültig ist, wird in dem jeweiligen Angebot festgelegt. Mit Annahme des Angebots ist der Vertrag zustande gekommen und der KUNDE ist zur Zahlung verpflichtet.
- Im Falle des Vertragsabschlusses an einem Verkaufsstandort von KASSENHELD oder Firmensitz des Kunden, kommt der Vertrag dadurch zustande, dass dem KUNDEN persönlich ein Angebot unterbreitet wird und der KUNDE dieses (auch mündlich oder konkludent) annimmt.
- Auf der Website geht das Angebot zum Abschluss eines Vertrages vom jeweiligen KUNDEN aus, indem er nach vollständigem Ausfüllen der Eingabemaske den entsprechenden Button für den verbindlichen Kauf anklickt. An dieses Angebot bleibt der KUNDE 7 Tage ab Betätigen der Schaltfläche gebunden. Der Vertrag kommt verbindlich zustande, wenn WIR das Angebot innerhalb dieser Frist annehmen. Mit Annahme des Angebots durch KASSENHELD ist der KUNDE zur Zahlung verpflichtet. Die Vertragsannahme erklären WIR entweder durch Zusendung der Auftragsbestätigung oder der Rechnung in einer separaten E-Mail, sobald die Ware unser Lager verlässt (Versandbestätigung) oder spätestens durch Auslieferung der Ware. Dies gilt auch, wenn der KUNDE aufgrund der gewählten Zahlungsart den Kaufpreis bereits vor Vertragsschluss bezahlt hat oder zur Zahlung angewiesen wurde. Soweit WIR in diesem Fall die Bestellung ausnahmsweise mangels Warenverfügbarkeit nicht annehmen können oder der Vertrag aus sonstigen Gründen nicht zustande kommt, werden WIR die Vorauszahlung unverzüglich erstatten.
- Im Falle des Vertragsabschlusses durch Nutzung der SOFTWARE durch den KUNDEN kommt der Vertrag dadurch zustande, dass dem KUNDEN die Verwendung der SOFTWARE durch Zuweisung eines „ABOS“ ermöglicht wird und der KUNDE nach Akzeptieren der AGB in der jeweils gültigen Fassung von dieser Möglichkeit Gebrauch macht.
- Mit Vertragsabschluss entsteht für den KUNDEN der Anspruch auf den Gebrauch seines ABOS. Sofern der KUNDE keinen „TESTZUGANG“ (siehe § 7) genutzt hat, erhält er Zugriff auf sein Benutzerkonto, in das er sich mittels Unternehmenskennung und Passwort einloggen kann (im Folgenden „ACCOUNT“).
- Wenn der KUNDE Zusatzleistungen von anderen Unternehmen oder Dienstleistern mithilfe von bzw. über KASSENHELD hinzubucht, tritt KASSENHELD als bloßer Vertragsmittler auf und hat der KUNDE mit dem jeweiligen Unternehmen bzw. Dienstleister, sofern nicht explizit anderes vereinbart wird, einen eigenständigen Vertrag.
- Die Informationsverpflichtungen des § 9 Abs 1 und Abs 2 sowie die Verpflichtungen des § 10 Abs 1 und Abs 2 ECG (E-Commerce-Gesetz) werden von den Vertragsparteien einvernehmlich abbedungen.
- 4 Vertragsgegenstand
- Aufgrund dieses Vertrages wird dem KUNDEN das entgeltliche Recht zur Nutzung der SOFTWARE eingeräumt. Der KUNDE erhält mangels anderer Vereinbarung das nicht ausschließliche, zeitlich auf die Laufzeit des Vertrages begrenzte, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare, widerrufliche und inhaltlich auf den Verwendungszweck im Rahmen des Unternehmens des KUNDEN beschränkte Nutzungsrecht der SOFTWARE.
- Optional können folgende Produkte und Leistungen von KASSENHELD angeboten werden: Hardware zum Kauf oder zur Miete sowie Beratungs- und Installationsleistungen im Zusammenhang mit der SOFTWARE sowie die Abwicklung von Kartenzahlungen.
- Die SOFTWARE wird als Software as a Service (SaaS) zur Verfügung gestellt. Sie besteht aus der „KASSENOBERFLÄCHE“ und der „VERWALTUNGSOBERFLÄCHE“.
- Für die Zurverfügungstellung der SOFTWARE bestehen unterschiedliche Tarifmodelle. Die genauen Kosten und Funktionen der einzelnen Tarife können der „WEBSITE“ der KASSENHELD entnommen werden. Es handelt sich hierbei nicht um einen integralen Teil der AGB. Die Tarife werden tagesaktuell dargestellt und entsprechen unter Umständen nicht dem Tarif des KUNDEN.
- Zur Nutzung der SOFTWARE benötigt der KUNDE ein Abbonement (ABO). Zusätzliche ABOS können hinzugebucht oder abbestellt werden. Der KUNDE darf seine ABOS nur für eigene Zwecke benutzen und diese unter keinen Umständen an Dritte übertragen, unterlizenzieren oder sonst verfügbar machen.
- Die Nutzung der KASSENOBERFLÄCHE ist abhängig von der Anzahl der erworbenen ABOS. Ein ABO berechtigt den KUNDEN zur Nutzung der KASSENOBERFLÄCHE auf einer beliebigen Anzahl von Geräten (Smartphones, Tablets oder Computer). Allerdings kann mit einem ABO nur ein Gerät zeitgleich verwendet werden. Für die gleichzeitige Nutzung auf mehreren Geräten sind zusätzliche ABOS erforderlich.
- Die Nutzung der KASSENOBERFLÄCHE ist abhängig vom gewählten Tarif. Tarife können eine begrenzte oder eine unbegrenzte Anzahl von ABOS für die KASSENOBEEFLÄCHE vorsehen. Die KASSENOBERFLÄCHE kann auch ohne den Erwerb von zusätzlichen ABOS auf mehreren Geräten zeitgleich verwendet werden.
- Die konkret geschuldete Leistung und das Entgelt bestimmen sich nach dem persönlichen Angebot an den jeweiligen KUNDEN.
- Nebenabreden, Zusicherungen und sonstige Vereinbarungen, die vor der Stellung eines Angebots getroffen werden, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Auskünfte oder Zusicherungen von bestimmten Eigenschaften sind sohin nicht bindend, sofern diese nicht auch von UNS schriftlich bestätigt wurden.
- 5 Nutzungsvoraussetzungen
- Voraussetzung für die Nutzung der SOFTWARE ist die Installation der „KASSENHELD-APP“. Bei Verwendung der KASSENHELD-APP ist der KUNDE selbst dafür verantwortlich, stets die neueste Version auf seinen Endgeräten zu installieren. Der Funktionsumfang der SOFTWARE ist abhängig von der jeweils verwendeten Softwarepaket.
- Der KUNDE selbst hat sicherzustellen, dass die aktuellen Sicherheitsupdates seines Webbrowsers und seines Betriebssystems installiert sind und dass die verwendete Hardware für den Betrieb der SOFTWARE geeignet ist. Der KUNDE ist allein für die Funktionsfähigkeit seiner Hardware verantwortlich, sofern diese nicht von KASSENHELD bereitgestellt wurde.
- Da die SOFTWARE cloudbasiert ist, ist für deren Nutzung eine aktive Internetverbindung erforderlich. Es liegt in der Verantwortung des KUNDEN sicherzustellen, dass er über eine sichere Internetanbindung mit ausreichender Bandbreite verfügt. Für gewisse Anwendungsfälle steht bei Ausfall der Internetverbindung ein in den Funktionen eingeschränkter, temporärer Modus (im Folgenden „OFFLINE-MODUS“) zur Verfügung. Der KUNDE selbst hat sicherzustellen, dass die offline generierten Daten mit dem Server nachträglich synchronisiert werden.
- Die Verwendung der SOFTWARE ist ausschließlich für legale Zwecke gestattet. Nicht zulässig ist demnach beispielsweise die Nutzung für den Verkauf von illegalen Produkten. WIR behalten UNS das Recht vor, missbräuchlich verwendete ACCOUNTS jederzeit und ohne Ankündigung zu sperren.
- Der KUNDE trägt die entsprechenden Daten seines Betriebes, wie z.B. Produkte, Preise, Steuersätze, Kunden und Mitarbeiter, eigenständig in die SOFTWARE ein. Diese Daten bilden die Grundlage für die folgende Verwendung der SOFTWARE. Der KUNDE ist selbst für die Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Daten verantwortlich. Auf Wunsch unterstützt KASSENHELD den Kunden kostenpflichtig bei der initialen Befüllung der Grunddaten.
- 6 Fiskal- und Finanzrechtliche Bestimmungen
- Die fiskal- und finanzrechtliche Inbetriebnahme der SOFTWARE erfolgt mittels Übernahme in den „ECHTBETRIEB“ und wird individuell mit dem KUNDEN vereinbart bzw. von diesem durchgeführt. Im Zweifel erfolgt dies mit Erstaktivierung des ACCOUNTS. Mit der Inbetriebnahme startet der Umsatzzähler bei EUR 0,-. Es obliegt der Verantwortung des KUNDEN zu überprüfen, dass keine Testbuchungen bei Inbetriebnahme enthalten sind.
- Ab Übernahme von KASSENHELD in den ECHTBETRIEB werden Rechnungen erstellt, die zwecks Manipulationsschutz weder gelöscht noch unprotokolliert verändert werden können. Alle Rechnungsdaten werden im Rahmen steuerrechtlicher Vorgaben gespeichert. Ein nachträgliches Löschen der Daten, die den finanzrechtlichen Vorgaben unterliegen, ist nicht möglich. Stornierte Buchungen bleiben mit der entsprechenden Anmerkung im System gespeichert.
- Vor der Übernahme in den ECHTBETRIEB befindet sich die SOFTWARE im „TESTBETRIEB“ (siehe hierzu § 7 Abs 3). Ein Wechsel in den ECHTBETRIEB ist nur möglich, wenn ein ABO beim jeweiligen ACCOUNT des KUNDEN hinterlegt ist. Der Wechsel in den ECHTBETRIEB ist unumkehrbar.
- Der KUNDE ist selbst dafür verantwortlich die Konfiguration der SOFTWARE entsprechend der auf ihn anwendbaren finanzrechtlichen Vorschriften vorzunehmen sowie eventuell notwendige physische Sicherungen bzw. Archivierungen der Daten durchzuführen. KASSENHELD erbringt ausdrücklich keine steuer- oder finanzrechtlichen Beratungsleistungen für den KUNDEN, sondern berät ausschließlich in Bezug auf die Funktionen sowie die Verwendung der SOFTWARE.
- Nach Beendigung des Vertrages zwischen KASSENHELD und dem KUNDEN ist der KUNDE selbst dafür verantwortlich seine für die finanzrechtlichen Aufbewahrungspflichten notwendigen Daten zu exportieren und für die buchhalterisch festgeschriebene Zeit zu sichern sowie etwaige Meldungen an die Finanzbehörden vorzunehmen. Hierbei kann KASSENHELD den Kunden bei Wunsch unterstützen. Ein solcher Service wirdg emäß der allgemeinen Preisliste von KASSENHELD abgerechnet, welche in seiner aktuellen Version auf der WEBSITE einzusehen ist.
- Zusatzbestimmung für KUNDEN, die der österreichischen BAO (Bundesabgabenordnung) bzw. der RKSV (Registrierkassensicherheitsverordnung) oder der deutschen KassenSichV (Kassensicherungsverordnung) unterliegen:
Die Signaturpflicht des § 131b Abs 2 BAO und der RKSV als auch der deutschen KassenSichV schreibt für Registrierkassen eine technische Sicherheitseinrichtung vor, die mittels einer dem einzelnen KUNDEN bzw. der Kasse zugeordneten Signaturerstellungseinheit die Unveränderbarkeit der Aufzeichnungen gewährleistet. Jede Signaturerstellungseinheit beinhaltet für den jeweiligen KUNDEN ein individuell ausgestelltes „ZERTIFIKAT“. Diese ZERTIFIKATE müssen von einem zertifizierten Dienstleister ausgestellt werden, weshalb hierfür zusätzliche Kosten entstehen. Der KUNDE ist uneingeschränkt selbst dafür verantwortlich ein entsprechendes ZERTIFIKAT zu erwerben, um die Signaturpflicht zu erfüllen. KASSENHELD wird den KUNDEN jedoch bei der Beantragung des ZERTIFIKATS unterstützen. Hierzu arbeitet KASSENHELD mit einen Partnerunternehmen fiskaly zusammen. Fiskaly verfügt über die entsprechenden Zertifizierungen der Gesetzgeber. Näheres hierzu kann auf der Website unseres Partnerunternehmens Fiskaly entnommen werden entnommen werden unter: https://developer.fiskaly.com/en/docs. - Die Nutzung der KASSENSOFTWARE entbindet Sie nicht davon, die handels- bzw. steuerrechtlichen Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten zu beachten. Besprechen sie mit Ihrem Steuerberater/Ihrer Steuerberaterin die Details. Bei Nutzung von Kassensystemen sind Sie verpflichtet jeden Geschäftsvorfall (Eingangs- und Ausgangsumsätze) einzeln zu dokumentieren (Grundsatz der Einzelaufzeichnungspflicht). Jeder Geschäftsvorfall muss sich von der Entstehung bis zur Abwicklung in Ihren EDV-Systemen (ggf. Datenbank) wiederfinden lassen. KASSENHELD übernimmt diesbezüglich keinerlei Haftung.
- 7 Testzugang der SOFTWARE
- Auf der WEBSITE oder im Apple App Store sowie Google Playstore kann sich der KUNDE für eine Online Demo registrieren (im Folgenden „TESTZUGANG“). Damit kann die SOFTWARE für einen bestimmten vereinbarten Zeitraum kostenlos und ohne Verpflichtung genutzt werden.
- Um den KUNDEN bei der Einrichtung und Verwendung des TESTZUGANGS zu unterstützen, sind WIR berechtigt diesen nach Möglichkeit zu kontaktieren.
- Während der Verwendung des TESTZUGANGS wird auf allen ausgestellten Rechnungen vermerkt, dass sich die SOFTWARE noch im TESTBETRIEB befindet. Der TESTBETRIEB stellt keine den finanzrechtlichen Vorgaben entsprechende Kasse dar. Die Verwendung für andere Zwecke als den TESTBETRIEB ist ausdrücklich untersagt. Er ist insbesondere nicht für buchhalterische oder steuerliche Auswertungen zu verwenden und es dürfen keine Rechnungen an Dritte ausgehändigt werden. WIR behalten UNS das Recht vor, missbräuchlich verwendete ACCOUNTS jederzeit und ohne vorherige Ankündigung zu sperren.
- Im Rahmen des kostenlosen TESTZUGANGS sind jegliche Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche ausgeschlossen. Auf die Supportleistungen gemäß § 9 besteht während des TESTZUGANGS kein Rechtsanspruch.
- Nach Ablauf des TESTZUGANGS wird dieser automatisch deaktiviert. Bei Bedarf besteht die Möglichkeit die Dauer des TESTZUGANGS zu verlängern. Auf die Verlängerung besteht jedoch kein Rechtsanspruch.
- Wenn der KUNDE sich nach Verwendung des TESTZUGANGS für die SOFTWARE entscheidet, wird sein ACCOUNT für den ECHTBETRIEB freigeschalten und er kann mit diesem direkt in den ECHTBETRIEB übergehen. WIR weisen darauf hin, dass beim Wechsel vom TESTZUGANG in den ECHTBETRIEB alle bis dahin erstellen Rechnungen gelöscht werden (siehe § 6 Abs 1). Die Einstellungen, Produktgruppen, Produkte, etc. bleiben erhalten und werden in den ECHTBETRIEB übernommen.
- Die Nutzungsmöglichkeit des TESTZUGANGS kann von KASSENHELD jederzeit und ohne Angabe eines konkreten Grundes erweitert, verringert oder eingestellt werden.
- 8 Updates & Beta-Funktion der SOFTWARE
KASSENHELD ist bemüht die SOFTWARE stetig zu verbessern und an die sich verändernden technischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Bedingungen anzupassen. Aus diesem Grund können WIR neue Funktionen integrieren, aber auch bestehende Funktionen für eine bestimmte Zeit oder auf Dauer abschalten. Es erfolgt eine regelmäßige Veränderung der SOFTWARE, die der KUNDE im Rahmen des Vertrages mittels Updates zur Verfügung gestellt bekommt.
- Sollte ausnahmsweise eine wesentliche und grundlegende Funktion der SOFTWARE eingeschränkt oder eingestellt werden müssen, so steht dem KUNDEN – sofern diese Funktion bei Vertragsabschluss bereits Teil des Vertragsinhaltes wurde – ein Sonderkündigungsrecht zu, das er binnen 14 Tagen ab Einschränkung bzw. Einstellung der Funktion wahrzunehmen hat.
- Werden zusätzliche Funktionen während der Vertragslaufzeit kostenlos in die SOFTWARE integriert, so ist KASSENHELD berechtigt, diese Funktionen jederzeit ohne Ankündigung und fristlos wieder einzustellen.
- WIR behalten UNS das Recht vor, für gewisse neue Zusatzfeatures, deren Verwendung der KUNDE ausdrücklich im Vorhinein zugestimmt hat, zusätzliches Entgelt zu verrechnen.
- WIR können dem KUNDEN anbieten, neue Funktionen der SOFTWARE, die möglicherweise noch nicht vollständig funktionsfähig sind, vorab zu testen (im Folgenden „BETA-FUNKTIONEN“). Die Verwendung von BETA-FUNKTIONEN erfolgt unentgeltlich und kann jederzeit von KASSENHELD beschränkt oder beendet werden. Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche in Bezug auf BETA-FUNKTIONEN sind ausgeschlossen. Auch die sonstigen in diesen AGB vertraglich festgelegten Pflichten von KASSENHELD gelten hierfür, soweit gesetzlich zulässig, nicht.
- 10 Die HARDWARE
- KASSENHELD verpflichtet sich, dem KUNDEN die im Mietvertrag im Einzelnen aufgeführten und von diesem für die Dauer der im Mietvertrag dokumentierten Mietlänge gemieteten HARDWARE zu vermieten.
- Der KUNDE verpflichtet sich, die Miete vereinbarungsgemäß punktlich monatlich im Voraus zu zahlen, das Gerät ordnungs- und vertragsgemäß einzusetzen und zu behandeln und es nach Beendigung der Mietzeit gesäubert an KASSENHELD zurückzugeben.
- Das Mietverhältnis beginnt mit dem im Mietvertrag vereinbarten Tag. Der Tag des Vertragsabschlusses zählt als erster Miettag. Abweichungen sind möglich, müssen aber schriftlich vereinbart werden.
- Die vermietete Hardware bleibt Eigentum der Kassenheld GmbH. Es erfolgt kein Übergang des Eigentums der Geräte an den Kunden. Der Kunde hat die ihm überlassene Hardware sorgsam und pfleglich zu behandeln. Mängel müssen UNS umgehend angezeigt werden.
- Der Vermieter hat das Gerät in einwandfreiem und betriebsfähigem Zustand mit den erforderlichen Unterlagen entweder zum vereinbarten Lieferort zu transportieren oder zur Abholung bereitzuhalten. Dem KUNDEN steht es frei, das Gerät rechtzeitig zu inspizieren und etwaige Mängel spätestens 14 Tage nach Zustellung zu rügen.
- Mit Zustellung der HARDWARE an den Mieter erfolgt die Übernahme und Gefahrenübergang am Mietgegenstand durch den KUNDEN.
- Die Mietzeit verlängert ich nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit automatisch, sollte der KUNDE nicht rechtzeitig 3 Monate vor Vertragsende den Mietvertrag bei KASSENHELD kündigen.
- Die Rückgabe des Mietgegenstandes an KASSENHELD und der Gefahrenübergang erfolgt nach Rücksendung und Eingang bei KASSENHELD.
- Befindet sich der Vermieter mit dem Transport oder Bereithaltung zur Abholung in Verzug, so kann der KUNDE 5 Kalendertage nach Eintritt des Verzuges durch mündliche oder schriftliche Erklärung vom Mietvertrag zurücktreten. Der KUNDE hat dann die HARDWARE and KASSENHELD auf eigene Kosten zurückzusenden.
- Ist der KUNDE mit der Zahlung eines fälligen Betrages länger als 14 Kalendertage nach schriftlicher Mahnung im Rückstand, so ist KASSENHELD berechtigt, die KASSENSOFTWARE zu sperren. Nach Zahlung der ausstehenden Beträge wir die KASSENSOFTWARE umgehend wieder entsperrt
- Die dem Vermieter aus dem Vertrag zustehenden Ansprüche bleiben bestehen.
- Der KUNDE ist verpflichtet:
- a) die gemietete HARDWARE vor Überbeanspruchung zu schützen;
- b) notwendige Instandsetzungsarbeiten oder Schäden sofort bei KASSENHELD anzuzeigen. Etwaige Schäden durch eigene Instandsetzungen gehen zulasten des KUNDEN.
- Der KUNDE darf einem Dritten weder die gemietete HARDWARE weiter vermieten noch Rechte aus diesem Vertrag abtreten oder Rechte irgendwelcher Art an dem Gerät einräumen.
- Sollte ein Dritter durch Beschlagnahme, Pfändung oder dergleichen Rechte an der HADRWARE geltend machen, so ist der KUNDE verpflichtet, KASSENHELD unverzüglich durch Einschreiben Anzeige zu erstatten und den Dritten hiervon durch Einschreiben zu benachrichtigen.
- Verstößt der KUNDE schuldhaft gegen die vorstehenden Bestimmungen, ist er verpflichtet, KASSENHELD allen Schaden zu ersetzen, der diesem daraus entsteht.
- Für Schäden am Mietgegenstand während der Vermietung ist der KUNDE gegenüber KASSENHELD zum Schadenersatz verpflichtet.
- Die ordnungsgemäße Rücklieferung der HARDWARE gilt als vom KUNDEN anerkannt, wenn nicht spätestens 4 Kalenderwochen nach Rückgabe eine schriftliche Mängelanzeige an KASSENHELD versendet wurde.
- Der Umfang der vom KUNDEN zu vertretenden Mängel und Beschädigungen ist KASSENHELD mitzuteilen und es ist ihm Gelegenheit zur Nachprüfung zu geben. KASSENHELD teilt dem KUNDEN die voraussichtlichen Instandsetzungs-Kosten, sowie den vom KUNDEN zu zahlenden Betrag mit.
- Besteht über den Zustand der HARDWARE sowie über Reparaturzeit und Kosten Uneinigkeit, so ist die HARDWARE durch einen Sachverständigen untersuchen zu lassen. Der Sachverständige hat hierzu ein Gutachten anzufertigen. Die Kosten für den Sachverständigen tragen der KUNDE und KASSENHELD zu gleichen Teilen.
- Sollte es dem KUNDEN unmöglich sein, die ihm obliegende Verpflichtung zur Rückgabe der gemieteten HADRWARE einzuhalten (bspw. durch Diebstahl), so ist er verpflichtet, gleichwertigen Ersatz zu leisten.
- Bei Geldersatz ist der Betrag zu leisten, der zur Beschaffung einer gleichwertigen HARDWARE am vereinbarten Rücklieferungsort und im Zeitpunkt der Entschädigungsleistung erforderlich ist.
- Wir dem Kunden bei spezieller mobiler Kassenhardware auch eine Telefonkarte optional zur Verfügung gestellt, so gilt hierfür folgende Regelung: „Bei den zur Verfügung gestellten Sim-Karten handelt es sich um spezielle M2M Multinetz-Telefonkarte. Diese dürfen nur vertragsgemäß in der mobilen Kassenhardware benutzt werden. Bei einer nicht sachgemäßen Nutzung, z.B. Nutzung im privaten Handy, kann dies zu einer außerordentlichen fristlosen Kündigung und umgehenden Sperrung der Telefonkarte führen.“
- Sollte der Kunde das Gerät in einem deutlich schlechteren Zustand zurücksenden als der Zustand dies bei einer normalen Abnutzung anzunehmen ist, so muss der Kunde eine entsprechenden Ausgleichsanspruch an KASSENHELD zahlen.
- KASSENHELD ist berechtigt, dem Kunden neben neue, auch neuwertige Hardware-Geräte zur Verfügung zu stellen.
- Die Vergütung ist per Lastschrifteinzug nach erfolgtem Vertragsabschluß zu zahlen. Die Rechnungsstellung erfolgt mit erbrachter Leistung und wird dem Kunden im Downloadbereich des Kundenportals zur Verfügung gestellt. Die Zahlung per Einzugsermächtigung und die damit verbundene vollautomatische Finanzbuchhaltungsabwicklung beim Kunden ist tragende Preiskalkulationsgrundlage und damit unabdingbar.
- Kommt der Kunde mit der Entrichtung der Miete über 2 Wochen in Verzug ist KASSENHELD berechtigt die Kassensoftwarelizenz zu sperren und den Vertrag über die Hardwaremiete außerordentlich zu kündigen.
- Der Kunde darf gegen Forderungen von KASSENHELD nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
- Sollte ein Lastschriftsbetrag nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können, so werden dem Kunden die daraus resultierenden Rücklastschriftgebühren zusätzlich in Rechnung gestellt. Der Kunde wird hierüber per E-Mail informieren. Der Kunde kann den offenen Betrag mit schuldbefreiender Wirkung nur begleichen, wenn er den vollen Rechnungsbetrag unter Angabe der Rechnungsnummer innerhalb der vergebenen Zahlungsfrist auf dem Bankkonto des Anbieters eingeht.
- Pflichten des Mieters
- Im Rahmen einer Hardware Miete treffen den Kunden folgende Mitwirkungspflichten, was bedeutet, dass der Kunde selbst alle Voraussetzungen für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung schaffen muss. Die Pflichten des Kunden sind:
- – Fristgerechte Zahlung der Miete in voller Höhe
- – Abnahme der Mietsache
- – Unverzügliche Mitteilung von Mängeln
- – Firstgerechte Rückgabe der Mietsache nach Mietende
- Der Kunde verpflichtet sich darüber hinaus die Hardware nur bestimmungsgemäß, insbesondere nur gemäß der Bedienungsanleitung zu benutzen und zu behandeln und vor Beeinflussung durch elektrische Fremdspannung und/oder magnetische Einflüsse sowie Hitze und Kälte und Feuchtigkeit zu bewahren.
- 11 Support / Kundenservice
- Support-Leistungen von KASSENHELD umfassen die folgenden Tätigkeiten nach Vertragsabschluss:
- Beratung des KUNDEN via E-Mail, via Telefon, via Chat oder Chat-bot bzgl. der Inbetriebnahme oder Verwendung der SOFTWARE (im Folgenden „BERATUNGSLEISTUNGEN“); unter BERATUNGSLEISTUNGEN sind explizit nicht steuer- oder finanzrechtliche Beratungsleistungen zu verstehen, die von KASSENHELD ausdrücklich nicht erbracht werden.
- Behebung von technischen Problemen, die aus der Sphäre von KASSENHELD stammen (im Folgenden „STÖRUNG“); nicht aus der Sphäre von KASSENHELD stammen insbesondere technische Probleme, die auf Konfigurations- oder Eingabefehlern des KUNDEN beruhen, die die Internetverbindung des KUNDEN oder technische Mängel der Hardware des KUNDEN betreffen, sofern die Hardware nicht von KASSENHELD bereitgestellt wurde und der Mangel nicht bereits bei der Übergabe vorhanden war.
- Treten STÖRUNGEN bei der Verwendung der SOFTWARE auf, hat sich der KUNDE mittels dem 24h-Störungsservice über den Chat / Chat-bot der der kostenpflichtgen Telefonhotline 0800/1234567 oder per E-Mail an kassensupport@Kassenheld.com an uns zu wenden. Die Kommunikation über Chat / Chat-bot oder E-Mail sind für den KUNDEN kostenlos. Die Preise der kostenpflichtigen Telefonhotline entnehmen Sie bitte der WEBSITE.
- WIR unterscheiden zwischen folgenden Arten von STÖRUNGEN:
- „SCHWERWIEGENDE STÖRUNG“: die SOFTWARE von KASSENHELD ist im ECHTBETRIEB zum Stillstand gekommen und nicht in der Lage Daten zu verarbeiten. Gemeint sind serverseitige Probleme, die eine größere Anzahl von KUNDEN betreffen und die auch das Funktionieren des OFFLINE-MODUS hindern.
- „KRITISCHE STÖRUNG“: Bestimmte Funktionen der SOFTWARE sind für mehrere KUNDEN nicht mehr nutzbar. Diese Funktionen sind vollständig ausgefallen und können nicht mithilfe eines Workarounds ersetzt werden.
- „NICHT-KRITISCHE STÖRUNG“: Die Funktionen der SOFTWARE sind mit Einschränkungen nutzbar.
- Bei SCHWERWIEGENDEN STÖRUNGEN beginnen WIR
- zu den Betriebszeiten (Montag bis Sonntag, 8:00-22:00) spätestens nach zwei Stunden mit der Behebung des Problems,
- außerhalb der Betriebszeiten (Feiertag) spätestens nach sechs Stunden mit der Behebung des Problems.
- Bei KRITISCHEN STÖRUNGEN beginnen WIR
- zu den Betriebszeiten (Montag bis Sonntag, 8:00-22:00) spätestens nach vier Stunden mit der Behebung des Problems,
- außerhalb der Betriebszeiten und Feiertag spätestens nach 72 Stunden mit der Behebung des Problems.
- Bei NICHT-KRITISCHEN STÖRUNGEN beginnen WIR in angemessener Frist mit der Behebung des Problems, wobei die Priorisierung der Behebung NICHT-KRITISCHER STÖRUNGEN unter anderem von der Anzahl der durch das Problem betroffenen KUNDEN, der Komplexität des Problems sowie unseren internen Problembehebungskapazitäten abhängen kann.
- Liegt keine STÖRUNG vor, so sind Support-Leistungen stets BERATUNGSLEISTUNGEN. BERATUNGSLEISTUNGEN können je nach erworbenem ABO bzw. Vertragstyp kostenlos oder kostenpflichtig sein. Sollten BERATUNGSLEISTUNGEN kostenpflichtig sein, so schuldet der KUNDE dafür ein angemessenes Entgelt, sofern nicht ein bestimmter Betrag als Entgelt vereinbart wurde. Der KUNDE hat in jedem Fall nur dann Anspruch auf BERATUNGSLEISTUNGEN, sofern für das Anliegen des KUNDEN kein anderweitiger Support durch KASSENHELD geboten wird (z.B. Erklärung auf der „SUPPORT-WEBSITE“).
- Sollte ein KUNDE ein Problem mit der SOFTWARE fälschlicherweise als STÖRUNG einordnen und in diesem Zusammenhang BERATUNGSLEISTUNGEN von KASSENHELD in Anspruch nehmen, so behalten WIR UNS ausdrücklich das Recht vor, die geleisteten BERATUNGSLEISTUNGEN im Nachhinein zu verrechnen. Dies gilt nur, sofern BERATUNGSLEISTUNGEN für den KUNDEN kostenpflichtig sind und er den entsprechenden Betrag nicht schon bezahlt hat.
- Festgehalten wird, dass die vorstehenden Regelungen als Lex Specialis für die gewährleistungsrechtlichen Verbesserungsansprüche und die schadenersatzrechtliche Naturalrestitution des KUNDEN in Verbindung mit der SOFTWARE gelten.
- Sollte der Kunde eine defekte HARDWARE haben welche er von KASSENHELD zur entgeltlich (Kauf oder Miete) zur Verfügung gestellt bekommen hat, so kann der KUNDE bei einem Kaufgerät im Rahmen der 1-Jährigen Garatiezeit ein kostenloses Umtauschrecht. Bei einer HARDWARE im Mietgerät tauscht KASSENHELD die HARDWARE kostenlos aus, wenn es sich um eine vom KUNDEN unverschuldeten Defekt handelt. Sollte der KUNDE die HARDWARE aufgrund von Fahrlässigkeit oder grober Fahrlässigkeit reklamieren, so behält sich KASSENHELD das Recht t vor, dem Kunden die Kosten für die neue ERSATZHARDWARE kostenpflichtig in Rechnung zu stellen.
- Die Beanstandung einer defekten HARDWARE kann der KUNDE sich an die Servicekanäle (Chat / Chat-bot, Notfallhotline oder E-Mail) wenden. KASSENHELD wird dem KUNDEN die neue HARDWARE nach Möglichkeit innerhalb von 24 – 48 Stunden zusenden. Die Zustellung der neuen HARDWARE hängt von den jeweilgenTransportbedingungen, Wochentag und Erreichbarkeit des KUNDEN ab. KASSENHELD übernimmt expliziet keine Garantie dafür wann die HARDWARE den KUNDEN zugestellt wird.
- 12 Vertragsdauer und Vertragsbeendigung
- Sofern nicht individuell anders vereinbart (wie z.B. bei monatlich kündbaren SOFTWARE-ABOS ohne Bindung), gelten Verträge für die SOFTWARE auf zwölf Monate befristet abgeschlossen. Während dieser Zeit kann der Vertrag weder von KASSENHELD noch vom KUNDEN ordentlich gekündigt werden.
- Sofern nicht individuell anders vereinbart (wie z.B. Kauf), gelten Mietverträge für die KASSENHARDWARE auf 48 Monate befristet abgeschlossen. Während dieser Zeit kann der Vertrag weder von KASSENHELD noch vom KUNDEN ordentlich gekündigt werden. Nach Ablauf der Mietzeit verlängert sich der Mietvertrag automatisch um ein weiteres Jahr, es sein denn der KUNDE kündigt ordentlich den Mietvertrag mit 3 Monaten Kündigungsfrist zum Laufzeitende. Nach Beendigung der Mietdauer hat der KUNDE KASSENHELD die KASSENHARDWARE gesäubert zurückzugeben. Sollte der KUNDE die Kassenhardware nicht oder beschädigt zurücksenden, werden dem KUNDEN eine einmalige Entschädigungsgebühr in Rechnung gestellt. Die Entschädigungsgebühr bemisst sich nach dem jeweiligen Zeitwert und Zustand der HARDWARE.
- Verträge werden, sofern keine Kündigung unter Einhaltung der jeweils geltenden Kündigungsfrist erfolgt oder eine andere Vereinbarung vorliegt, nach Ablauf der Vertragslaufzeit automatisch um die ursprüngliche Vertragsdauer verlängert. Sofern nicht individuell anders vereinbart (wie z.B. bei monatlich kündbaren ABOS ohne Bindung), gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit.
- Für die ordentliche Kündigung ist folgende Form für den KUNDEN zwingend einzuhalten: Sofern eine Kündigung nicht über die VERWALTUNGSOBERFLÄCHE des KUNDEN vorgenommen werden kann, ist das auf unserer SUPPORT-WEBSITE bereitgestellte Formular auszufüllen und mit der bei KASSENHELD registrierten E-Mail-Adresse an service@Kassenheld.com zu senden. Anderweitige Kündigungen entfalten keine rechtlich bindende Wirkung. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
- Als wichtiger Grund, der KASSENHELD zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt, gelten insbesondere die folgenden Verhaltensweisen des KUNDEN:
- Der KUNDE ist für mehr als einen Monat mit der Bezahlung einer Rechnung, wenn auch nur teilweise, in Verzug.
- Der KUNDE verletzt seine Vertragspflichten grob und beendet bzw. beseitigt diese Verletzung auch nach Abmahnung durch KASSENHELD nicht. Von der Abmahnung kann abgesehen werden, sofern die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses mit dem KUNDEN aufgrund der Schwere seiner Pflichtverletzung unzumutbar erscheint oder ein Erfolg nicht zu erwarten ist.
- Der KUNDE nimmt BERATUNGSLEISTUNGEN oder sonstige Leistungen von KASSENHELD rechtsmissbräuchlich in Anspruch und beendet sein Vorgehen auch nach Abmahnung durch KASSENHELD nicht.
- Der KUNDE verbreitet Unwahrheiten über KASSENHELD bzw. die SOFTWARE in den (sozialen) Medien.
- Der KUNDE verstirbt bzw. wird im Falle einer juristischen Person liquidiert.
- Über das Vermögen des KUNDEN wird ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen.
- Datenschutz über den Zugriff von personenbezogenen Daten gemäß Art. 28 DSGVO im Rahmen der Erbringung vom Kundenservice. Zur Erbringung von Servicedienstleistungen kann die Kassenheld per Fernzugriff auf das Kassensystem des Kunden zugreifen. In diesem Zusammenhang besteht die Möglichkeit das Mitarbeiter von Kassenheld Zugriff auf personenbezogene Daten vom Kunden erhält. Der Kunde akzeptiert mit dem Abschluss des Vertrags und AGB den separaten Vertrag über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag eines Verantwortlichen gemäß Art. 28 DSGVO.
- 13 Entgelt und Entgeltanpassung
- Die Preise der Leistungen von KASSENHELD können dem jeweiligen Angebot bzw. der Rechnung des KUNDEN entnommen werden.
- Soweit nicht anders angeführt, verstehen sich alle genannten Preise exklusive Umsatzsteuer und in EUR.
- KASSENHELD ist berechtigt, die Preise der Leistungen für jede Verlängerungslaufzeit anzupassen, höchstens jedoch an die zum Zeitpunkt der Verlängerung für Neukunden geltenden Preise. Der KUNDE wird spätestens vier Wochen vor der relevanten Verlängerungslaufzeit via E-Mail an die zuletzt bekannt gegebene E-Mail-Adresse über die Preisanpassung informiert.
- 14 Zahlungsbedingungen, Terminsverlust und Aufrechnung
- Entgeltforderungen sind, sofern nichts anderes vereinbart wird, sieben Tage nach Zustellung der Rechnung fällig. Wenn ein Fälligkeitszeitpunkt vereinbart wurde, muss der Rechnungsbetrag spätestens zum Fälligkeitsdatum auf unserem Konto eingelangt sein. Sofern der KUNDE uns eine Einzugsermächtigung erteilt hat, ziehen WIR den Betrag binnen sieben Tagen nach Rechnungserstellung automatisch ein. Sollte der Einzug aus Gründen, die in der Sphäre des KUNDEN liegen (z.B. mangelnde Deckung des Kontos), fehlschlagen und KASSENHELD hierdurch Kosten entstehen, so werden diese Kosten dem KUNDEN in Rechnung gestellt.
- Rechnungen werden dem KUNDEN in elektronischer Form zur Verfügung gestellt und gelten als zugegangen, sobald der KUNDE diese unter gewöhnlichen Umständen abrufen bzw. zur Kenntnis nehmen hätte können (Näheres zum Zugang von Erklärungen siehe § 13).
- Alle mit der Zahlung verbundenen Bankspesen (z.B. Spesen für Auslandsüberweisung) werden vom KUNDEN getragen.
- Unterjährliche Zahlungen sind ausschließlich mittels elektronisch abwickelbaren Zahlungsarten möglich (z.B. Lastschrift, Kreditkarte).
- Bei Bezahlung mittels Überweisung ist der KUNDE verpflichtet den Verwendungszweck der Überweisung korrekt (wie auf der Rechnung angegeben) anzuführen. Sofern auf Grund des falschen Verwendungszweckes die Zahlung nur durch Nachforschungen manuell zugeordnet werden kann, muss der KUNDE die Bearbeitungskosten hierfür tragen. Solange die Zahlung aufgrund des falschen Verwendungszweckes nicht zugeordnet werden kann, gilt die Rechnung als nicht bezahlt.
- Im Falle des Zahlungsverzugs werden von UNS Verzugszinsen verrechnet. Der Zinssatz beträgt zwölf Prozent jährlich. Außerdem ist der KUNDE gemäß § 458 UGB verschuldensunabhängig verpflichtet, als Entschädigung für unsererseits entstandene Beitreibungskosten, einen Pauschalbetrag von EUR 40,- zu entrichten. Im Falle der Beiziehung eines Inkassobüros verpflichtet sich der KUNDE darüber hinaus die UNS dadurch entstehenden Kosten, soweit diese nicht die Höchstsätze der Inkassobüros gebührenden Vergütungen laut Verordnung des zuständigen Bundesministers überschreiten, zu ersetzen.
- Sollte der KUNDE unterjährlich bezahlen und mit einer unterjährlichen Zahlung, wenn auch nur teilweise, mehr als einen Monat in Verzug sein, hat KASSENHELD das Recht, die gesamten für die Restlaufzeit der Mindestvertragsdauer noch offenen Zahlungen mit sofortiger Wirkung fällig zu stellen.
- WIR behalten UNS das Recht vor, im Falle einer (wenn auch nur teilweise) ausbleibenden Zahlung den Zugang des KUNDEN zur SOFTWARE vorübergehend und bis zur vollständigen Begleichung der offenen Rechnungen zu sperren. Im Falle eines solchen Zahlungsverzuges hat der KUNDE ebenso keinen Anspruch auf BERATUNGSLEISTUNGEN. Der fortlaufende Entgeltanspruch bleibt von einer solchen Zugangssperrung unberührt. Nach Begleichung der Zahlungsrückstände wird der Zugang des KUNDEN unverzüglich wieder freigeschalten.
- Zahlungen werden grundsätzlich zuerst auf entstandene Spesen und Kosten, dann auf Zinsen und zuletzt auf das rückständige Kapital angerechnet.
- Eine Aufrechnung gegen unsere Ansprüche mit Gegenforderungen des KUNDEN ist nur zulässig, wenn diese gerichtlich festgestellt oder von UNS ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.
- Sofern die Verrechnung der KASSENHELD-Leistungen durch einen von UNS anerkannten Vertriebspartner erfolgt, sind entsprechende Vereinbarungen zwischen Vertriebspartner und KUNDE bzgl. Zahlungsbedingungen gegenüber diesen AGB vorrangig.
- 15 Zugang von Erklärungen und Datenänderungen
- WIR können dem KUNDEN sämtliche Dokumente, Nachrichten, Vereinbarungen und Offenlegungen in Verbindung mit seinem ACCOUNT (insb. Rechnungen, Zahlungserinnerungen, Kündigungen) an die von ihm zuletzt angegebene E-Mail-Adresse zusenden.
- Der KUNDE ist verpflichtet UNS umgehend, spätestens aber binnen einer Woche, elektronisch über Änderungen seiner Unternehmensdaten (z.B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Rechnungsanschrift, Firmenbuchnummer, Rechtsform) oder seiner Bankverbindung zu informieren.
- Erklärungen gelten als zugegangen, sobald der KUNDE diese unter gewöhnlichen Umständen abrufen oder zur Kenntnis nehmen konnte. Nicht eingeschriebene Post gilt innerhalb Österreichs zwei Werktage nach Aufgabe als zugegangen.
- Erklärungen gelten auch dann als zugegangen, wenn sie der KUNDE nicht erhalten hat, weil er UNS nicht über die Änderung seiner Daten informiert hat.
- 16 Geheimhaltung
- Sowohl KASSENHELD als auch der KUNDE sind verpflichtet, über sämtliche Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der jeweils anderen Vertragspartei, die im Zusammenhang mit der Anbahnung oder Erfüllung dieses Vertrages erlangt wurden, Stillschweigen zu bewahren und diese vorbehaltlich der Zustimmung des Vertragspartners Dritten nicht zugänglich zu machen.
- Diese Geheimhaltungsverpflichtung bleibt für drei Jahre nach Beendigung der Geschäftsbeziehung oder unabhängig von einer Geschäftsbeziehung für drei Jahre nach Angebotseinholung aufrecht.
- Sollte eine der Vertragsparteien durch anwendbares Recht, durch die Entscheidung eines Gerichts, einer Behörde oder in anderer Weise zur Offenlegung von nach Abs 1 vertraulichen Informationen verpflichtet sein, so wird sie die andere Vertragspartei sofort über Inhalt und Umfang der Offenlegungspflicht informieren.
- 17 Datenschutz
- Die SOFTWARE ermöglicht die Verarbeitung von personenbezogenen Daten. Der KUNDE entscheidet eigenverantwortlich und selbstständig über die Eingabe sämtlicher Daten in die SOFTWARE. Er willigt in die entsprechende Datenverarbeitung ein, sofern er personenbezogene Daten in die SOFTWARE einpflegt, die auf ihn selbst bezogen sind (z.B. Produkt- und Unternehmensdaten). Soweit der KUNDE personenbezogene Daten von Dritten (z.B. Kunden, Mitarbeiter, Lieferanten) mithilfe der SOFTWARE verarbeitet, ist er für die Sicherstellung einer entsprechenden datenschutzrechtlichen Grundlage für die Datenverarbeitung verantwortlich.
- Der KUNDE hat die Zugangsdaten und Passwörter für seinen ACCOUNT geheim zu halten und vor der unberechtigten Kenntnisnahme Dritter zu schützen. Der KUNDE haftet selbst für die unbefugte oder missbräuchliche Nutzung seiner Zugangsdaten, sofern er diese zu vertreten hat.
- Alle übrigen Bestimmungen zur Auftragsverarbeitung im Sinne der DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) finden sich im jeweils gültigen Auftragsverarbeitungsvertrag von KASSENHELD.
- Sollte KASSENHELD per Fernzugriff / Remot-Access einen technischen Kundenservice für den KUNDEN in der KASSENSOFTWARE erbringen müssen, so erteilt der KUNDE automatisch die Genehmigung zur Einsicht von personenbezogenden Daten. Anlage X umfasst die ausführliche Datenschutzvereinbarung.
- 18 Gewährleistung und Anfechtbarkeit
- WIR gewährleisten eine Verfügbarkeit der SOFTWARE von 99 Prozent im Jahresmittel. Hiervon ausgeschlossen sind Umstände, für die die Haftung von KASSENHELD ausgeschlossen ist (siehe insbesondere § 18 Abs 4). Die Gewährleistungsfrist für Hardware beträgt sechs Monate.
- Das Vorliegen von Mängeln ist vom KUNDEN nachzuweisen. Die Anwendbarkeit von § 924 ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch) wird ausgeschlossen, sodass auch in den ersten sechs Monaten nach Übergabe das Vorliegen eines Mangels im Zeitpunkt der Übergabe nachzuweisen ist.
- Auftretende Mängel sind vom KUNDEN unverzüglich (spätestens innerhalb von 14 Kalendertagen nach Lieferung der Ware), spezifiziert und schriftlich zu rügen. Verdeckte Mängel sind ebenfalls unverzüglich (spätestens innerhalb von 14 Kalendertagen nach deren Bekanntwerden), spezifiziert und schriftlich zu rügen. Erfolgt die Mängelanzeige nicht fristgerecht, sind die Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung des KUNDEN bezogen auf den nicht rechtzeitig angezeigten Mangel ausgeschlossen.
- KASSENHELD ist im Falle der Gewährleistung berechtigt, den Gewährleistungsbehelf (Verbesserung, Austausch, Preisminderung oder Wandlung) selbst zu bestimmen. Ausgenommen davon sind jene Fälle, in denen von Gesetzes wegen das Recht auf Wandlung zusteht. Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang auf die Lex Specialis des § 9 dieser AGB – die gesetzlich vorgesehenen Gewährleistungsbehelfe in Bezug auf die SOFTWARE greifen sohin erst, wenn KASSENHELD der Verbesserungspflicht entsprechend der genannten Bestimmung nicht nachgekommen ist.
- Eine Preisminderung darf nicht selbständig durch den KUNDEN mittels Reduzierung des vereinbarten Entgelts vorgenommen werden.
- Sofern im Einzelnen nichts anderes vereinbart ist, verzichten die Parteien ausdrücklich auf das Recht, Verträge wegen Irrtums oder Verkürzung über die Hälfte anzufechten bzw. anzupassen.
- 19 Zusatzbestimmungen für den Kauf von HARDWARE
- Die gelieferte Hardware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller damit verbundenen Kosten und Spesen im Eigentum von KASSENHELD. Im Falle der Betreibung einer Zwangsvollstreckung in die noch unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware ist der KUNDE verpflichtet, KASSENHELD hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen und alle Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die für eine Sicherung der bestehenden Ansprüche erforderlich sind bzw. sein können.
- Für den Fall der Versendung der Hardware trägt die Lieferkosten und das Risiko des Transportes der KUNDE. Die Vertragserfüllung tritt mit der Übergabe an den Postzusteller ein.
- Geringfügige Lieferfristüberschreitungen hat der KUNDE zu akzeptieren, ohne dass ihm ein Schadenersatzanspruch oder ein Rücktrittsrecht zusteht.
- Befindet sich der KUNDE in Annahmeverzug, sind WIR berechtigt
- entweder die Ware bei UNS einzulagern, wofür die entsprechende Lagergebühr in Rechnung gestellt wird, und gleichzeitig auf Vertragserfüllung zu bestehen, oder
- nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten; KASSENHELD ist in diesem Fall berechtigt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von bis zu 30 Prozent des Verkaufspreises der für den KUNDEN bereitgestellten Hardware einzubehalten.
- Ein Rücktrittsrecht des KUNDEN besteht nur in den vom Gesetz eingeräumten Fällen, darüberhinausgehende Rücktrittsrechte bestehen nicht. Da KASSENHELD nur mit Unternehmern Verträge abschließt, stehen dem KUNDEN keine Rücktrittsrechte nach verbraucherrechtlichen Vorschriften zu. Außerdem wird der KUNDE ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Rücktritt vom Hardware-Kaufvertrag nicht auch zum Rücktritt von anderen ABO-Verträgen berechtigt.
- Um den Gewährleistungsbehelf der Verbesserung in Anspruch zu nehmen hat der KUNDE Rücksprache mit KASSENHELD zu halten (via unserer Hotline oder per E-Mail an service@Kassenheld.com) und den für den jeweiligen Mangel vorgesehene Reparaturprozess einzuhalten. Bei Nichteinhaltung des Prozesses werden dem KUNDEN die zusätzlich entstandenen Kosten in Rechnung gestellt. Ein Rückversand der Hardware an KASSENHELD ist ebenso nur unter vorheriger Absprache mit UNS gestattet, da ansonsten keine Rückabwicklung vorgenommen werden kann.
- Beim Kauf von Geräten, bei denen auch eine SIM-Karte von KASSENHELD zur Verfügung gestellt wird (z.B. All in One-Geräte), darf die inkludierte SIM-Karte ausschließlich für die Nutzung der SOFTWARE verwendet werden. Die SIM-Karte darf weder aus dem Gerät entfernt noch mit einem anderen Gerät verwendet werden. Sollte die SIM-Karte entgegen dieser Bestimmungen verwendet werden, haftet der KUNDE selbst für sämtliche dadurch entstehende Schäden, die bei ihm selbst, bei KASSENHELD oder bei dritten Personen auftreten. Entgeltansprüche von KASSENHELD bleiben bestehen, auch wenn der KUNDE aufgrund seines Fehlverhaltens das entsprechende Gerät nicht mehr verwenden kann.
- Sofern sich auf der gelieferten Ware Unternehmenskennzeichen, Seriennummern oder sonstige Identifikationsmerkmale von KASSENHELD befinden, dürfen diese weder verändert noch entfernt werden.
- 20 Haftung
- Zum Schadenersatz ist KASSENHELD in allen in Betracht kommenden Fällen bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, sofern UNS dieses Verschulden vom KUNDEN nachgewiesen wird, verpflichtet. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet KASSENHELD ausschließlich für Personenschäden oder Schäden nach dem PHG (Produkthaftungsgesetz). Die Haftung verjährt in sechs Monaten ab Kenntnis des KUNDEN von Schaden und Schädiger, jedenfalls in zehn Jahren nach Erbringung der Leistung oder Lieferung.
- Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn sowie einen positiven Schaden, soweit sich der Gewinn bereits in einer konkreten Erwerbsaussicht realisiert hat, Zinsverlust, unterbliebene Einsparungen, Folge- und Vermögensschäden, Schäden aus Ansprüchen Dritter sowie für den Verlust von Daten und Programmen und deren Wiederherstellung haftet KASSENHELD, soweit gesetzlich zulässig, nicht.
- Eine allfällige Haftung von KASSENHELD ist betragsmäßig beschränkt mit der Höhe der vereinbarten ABO-Kosten bzw. der Höhe des vereinbarten Leistungsentgeltes.
- KASSENHELD haftet insbesondere nicht für:
- Schäden durch Fehlbedienungen, falsche Eingaben oder Konfigurationen des KUNDEN,
- Schäden durch Konfigurationen der SOFTWARE, die auf Wunsch des KUNDEN von UNS durchgeführt wurden;
- Schäden infolge nicht gesicherter Daten iSd § 6 Abs 4,
- Schäden infolge höherer Gewalt,
- Schäden aufgrund von Hardware, die nicht durch KASSENHELD bereitgestellt wurde,
- Schäden aufgrund einer fehlenden oder fehlerhaften Internetverbindung (siehe § 5 Abs 3) sowie
- sonstige Schäden, die aus der Sphäre des KUNDEN stammen.
- 21 Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
- Aufgrund von Änderungen der technischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen behalten WIR UNS das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen anzupassen. Der KUNDE wird via E-Mail an die zuletzt bekannt gegebene E-Mail-Adresse oder in der VERWALTUNGSOBERFLÄCHE über die Änderung der AGB informiert.
- Sofern die Änderung der AGB zum Nachteil des KUNDEN erfolgt, hat er ein Widerspruchsrecht. Dieses ist binnen eines Monats ab Zugang der Information gemäß Abs 1 via E-Mail an service@Kassenheld.com wahrzunehmen. Die Frist ist gewahrt, sofern der Widerspruch innerhalb der genannten Frist bei KASSENHELD eingeht. Mangels Widerspruchs des KUNDEN gelten die Änderungen als genehmigt und der Vertrag wird unter Zugrundelegung der neuen AGB fortgesetzt. Auf das Widerspruchsrecht wird der KUNDE ausdrücklich in der Information gemäß Abs 1 hingewiesen.
- Sollte der KUNDE wirksam gemäß Abs 2 gegen eine Änderung der AGB widersprochen haben, besteht der Vertrag mit KASSENHELD unverändert fort. Es kommt UNS in diesem Fall jedoch ein Sonderkündigungsrecht mit einer Kündigungsfrist von zwei Monaten zu, wenn das Festhalten an dem Vertrag für UNS technisch, wirtschaftlich oder rechtlich nicht möglich oder nicht zumutbar ist. Dieses Kündigungsrecht ist binnen eines Monats via E-Mail an die zuletzt bekannt gegebene E-Mail-Adresse des KUNDEN wahrzunehmen.
- 22 Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand
- Dieser Vertrag unterliegt dem deutschen Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts (CISG).
- Erfüllungsort der Leistungen ist Frankfurt am Main.
- Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist ausschließlicher Gerichtsstand Frankfurt am Main.
- 23 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung wird durch eine solche ersetzt, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.
Anhänge
- Anhang 1a – Bestimmungen zur österreichischen BAO und RKSV
- Anhang 1b – Bestimmungen zur deutschen KassenSichV
Anhang 1a
Bestimmungen zur österreichischen BAO und RKSV
Präambel
- Seit 01.04.2017 ist in Österreich jede Registrierkasse mit einer technischen Sicherheitseinrichtung gegen Manipulationen zu schützen. Dabei müssen alle Belege mit einem entsprechenden ZERTIFIKAT elektronisch signiert und ein Text oder QR-Code auf dem Beleg angebracht werden. Darüber hinaus muss gemäß RKSV jede Registrierkasse bei FinanzOnline angemeldet werden.
- Bei KASSENHELD wird die Sicherheitseinrichtung ausschließlich in Form eines cloudbasierten Sicherheitsmoduls eines externen Dienstleisters von KASSENHELD umgesetzt. Andere Arten von Sicherheitseinrichtungen (z.B. USB-Sticks oder Chipkarten mit entsprechendem Lesegerät) können mit der SOFTWARE nicht verwendet werden.
- 1 ZERTIFIKAT
- ZERTIFIKATE müssen von einem akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbieter (im Folgenden „ZDA“) für jeden Unternehmer anhand seiner Umsatzsteueridentifikationsnummer (UID), Global Location Number (GLN) oder Finanz- und Steuernummer ausgestellt werden. Für die Richtigkeit der eingegebenen Daten ist der KUNDE selbst verantwortlich.
- Es können mit der SOFTWARE ausschließlich ZERTIFIKATE von ZDAs verwendet werden, welche von KASSENHELD zugelassen werden. Welche Anbieter von KASSENHELD verwendet werden, kann der Anlage 1 entnommen werden. Bei Kauf eines ZERTIFIKAT-ZUSATZ-ABOS schließt KASSENHELD für den KUNDEN einen Vertrag mit dem jeweiligen ZDA ab.
- WIR behalten UNS das Recht vor, den ZDA bei Bedarf zu wechseln. KUNDEN, die zu diesem Zeitpunkt ein laufendes ZERTIFIKAT-ZUSATZ-ABO haben, werden über diesen Wechsel und eventuelle Kündigungsmöglichkeiten des Vertrages via E-Mail und in der VERWALTUNGSOBERFLÄCHE informiert.
- 2 ZERTIFIKAT-ZUSATZ-ABOS
- Bei KASSENHELD gibt es unterschiedliche ZERTIFIKAT-ZUSATZ-ABOS, welche sich anhand der in einem Jahr enthaltenen Signaturen und der Signaturerstellungsgeschwindigkeit (in Millisekunden) unterscheiden.
- Überschreitung des ZERTIFIKAT-ZUSATZ-ABOS: Werden innerhalb eines Jahres die enthaltenen Signaturen überschritten, wird automatisch dasselbe ZERTIFIKAT-ZUSATZ-ABO erneut verrechnet. Unabhängig von der Restlaufzeit des ZERTIFIKATS wird dabei der volle Preis des ZERTIFIKAT-ZUSATZ-ABOS fällig. Die ursprüngliche ZERTIFIKAT-Gültigkeitsdauer wird durch die Aufstufung nicht verändert.
- 3 Gültigkeitsdauer und Kündigung
- ZERTIFIKATE werden ausschließlich für zwölf Monate ausgestellt, es sei denn es handelt sich um eine automatische Ausstellung wegen Überschreitung des ZERTIFIKAT-ZUSATZ-ABOS nach § 2 Abs 2 dieses Anhangs. ZERTIFIKATE werden jeweils im Vorhinein verrechnet.
- Das ZERTIFIKAT-ZUSATZ-ABO wird, sofern keine Kündigung unter Einhaltung der jeweils geltenden Kündigungsfrist erfolgt oder eine andere Vereinbarung vorliegt, nach Ablauf der Vertragslaufzeit automatisch um die ursprüngliche Vertragsdauer verlängert. Die Kündigungsfrist und die Kündigungsform richten sich nach § 10 der AGB. Im Zweifel geht die Kündigung des ABOS über die SOFTWARE mit der Kündigung des ZERTIFIKAT-ZUSATZ-ABOS des KUNDEN einher.
- 4 Anmeldung der Registrierkasse bei FinanzOnline
- Für die Anmeldung der Registrierkasse bei FinanzOnline stehen dem KUNDEN drei Möglichkeiten zur Verfügung:
- automatische Anmeldung,
- selbstständige Anmeldung,
- Anmeldung durch den eigenen Steuerberater.
- Automatische Anmeldung bei FinanzOnline und automatische Prüfung des Startbelegs: WIR bieten dem KUNDEN die Möglichkeit, dass unser Vertrauens-Wirtschaftstreuhänder (im Folgenden „VWTH“) kostenpflichtig einen FinanzOnline Webservice-Benutzer anlegt und im Kassensystem des KUNDEN hinterlegt. Dadurch kann die Kassenanmeldung und auch die Prüfung des Startbelegs vollautomatisch durchgeführt werden. Damit unser VWTH für den KUNDEN einen FinanzOnline Webservice-Benutzer anlegen kann, muss der KUNDE diesem dafür eine eingeschränkte Wirtschaftstreuhändervollmacht erteilen.
- Selbständige, manuelle Anmeldung bei FinanzOnline und manuelle Prüfung des Startbelegs: Bei dieser Art der Anmeldung können WIR dem KUNDEN keinen Support leisten und der KUNDE ist selbst dafür verantwortlich, dass die Anmeldung und die Prüfung des Startbelegs ordnungsgemäß durchgeführt werden.
- Anmeldung bei FinanzOnline durch den Steuerberater des Kunden: Es besteht die Möglichkeit, dass ein vom KUNDE gewählter Steuerberater für diesen einen FinanzOnline Webservice-Benutzer anlegt und in der Kasse hinterlegt oder eine manuelle Anmeldung bei FinanzOnline (ohne Nutzung des FinanzOnline Webservice-Benutzers) durchführt. Hierfür übermitteln WIR dem gewählten Steuerberater nach Angabe der entsprechenden E-Mail-Adresse durch den KUNDEN in der VERWALTUNGSOBERFLÄCHE alle für die Anmeldung notwendigen Informationen. Bei dieser Art der Anmeldung können WIR dem KUNDEN keinen Support leisten und der KUNDE selbst ist dafür verantwortlich, dass die Anmeldung und die Prüfung des Startbelegs ordnungsgemäß durchgeführt werden.
- 5 Automatische Jahresbelegsprüfung
- Der KUNDE hat die Möglichkeit die nach der RKSV vorgeschriebene Jahresbelegsprüfung entweder manuell selbst durchzuführen oder automatisch von KASSENHELD durchführen zu lassen.
- Die automatische Jahresbelegsprüfung kann in der VERWALTUNGSOBERFLÄCHE des KUNDEN kostenpflichtig hinzugebucht werden.
- Bei der manuellen Jahresbelegsprüfung kann KASSENHELD dem KUNDEN keinen Support leisten und dieser ist selbst dafür verantwortlich, dass die Jahresbelegsprüfung ordnungsgemäß durchgeführt wird.
- 6 Ausfälle
- Bei einem Ausfall der Signaturerstellungseinheit kann die SOFTWARE weiter (ohne Einschränkungen) verwendet werden. Es wird lediglich der Hinweis des Ausfalls im Rahmen des QR-Codes angeführt. Sobald die Signaturerstellungseinheit wieder funktionsfähig ist, werden Belege wieder automatisch signiert.
- Bei einem Ausfall der Internetverbindung steht der OFFLINE-MODUS für die Verwendung der SOFTWARE zur Verfügung (siehe § 5 Abs 3 der AGB). Während des OFFLINE-MODUS besteht jedoch keine Verbindung zum Datenerfassungsprotokoll und es können keine signierten Belege erstellt werden.
Anlage 1 – Zertifizierungsdiensteanbieter
PrimeSign (PrimeSign GmbH, Wielandgasse 2, 8010 Graz)
Anhang 1b
Bestimmungen zur deutschen KassenSichV
Präambel
- Dieser Anhang gilt für KUNDEN, die der deutschen KassenSichV unterliegen.
- Seit dem Jahr 2020 müssen in Deutschland elektronische Aufzeichnungssysteme über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (im Folgenden “TSE”) verfügen, um sie gegen Manipulationen zu schützen. Dabei müssen bestimmte Geschäftsvorfälle elektronisch signiert und Signaturnachweise auf den Belegen angebracht werden.
- KASSENHELD bedient sich zur elektronischen Signatur eines externen Dienstleisters, um die Signaturanforderungen cloudbasiert umzusetzen.
- 1 TSE-ZERTIFIKAT
- ZERTIFIKATE für eine TSE müssen von einem zertifizierten Dienstleister für die Kasse eines Unternehmens anhand seiner Daten (z.B. Unternehmensname, Anschrift) ausgestellt werden. Für die Richtigkeit der eingegebenen Daten ist der KUNDE selbst verantwortlich.
- Es können mit der SOFTWARE ausschließlich ZERTIFIKATE von Dienstleistern verwendet werden, welche von KASSENHELD zugelassen werden. Welche Anbieter von KASSENHELD verwendet werden, kann der Anlage 1 entnommen werden. Der Erwerb eines ZERTIFIKAT-ZUSATZ-ABOS gilt als Beauftragung zur Ausstattung der Kasse mit einer cloudbasierten TSE. Spätestens ab Verfügbarkeit der zertifizierten TSE hat der KUNDE das ZERTIFIKAT der Kasse zuzuweisen, sodass bestimmte mit der Kasse des KUNDEN getätigte Geschäftsvorgänge von diesem Dienstleister signiert werden.
- WIR behalten UNS das Recht vor, den Dienstleister bei Bedarf zu wechseln. KUNDEN, die zu diesem Zeitpunkt ein laufendes ZERTIFIKAT-ZUSATZ-ABO haben, werden über diesen Wechsel informiert.
- 2 ZERTIFIKAT-ZUSATZ-ABOS
- WIR können unterschiedliche ZERTIFIKAT-ZUSATZ-ABOS anbieten, welche sich unter anderem in ihrem Umfang, ihrer Laufzeit oder weiteren Eigenschaften (z.B. Anzahl der signierten Belege, Anzahl der ZERTIFIKATE, Signaturgeschwindigkeit) unterscheiden können. Die genauen Bedingungen können dem jeweiligen Angebot entnommen werden.
- Überschreitung des ZERTIFIKAT-ZUSATZ-ABOS: Sofern die Bedingungen eines ZERTIFIKAT-ZUSATZ-ABOS ausdrücklich eine Begrenzung (z.B. der Anzahl der signierten Belege, Anzahl der Zertifikate, etc.) vorsieht, behalten WIR UNS das Recht vor, die Verrechnung eines angemessenen Betrags für die Überschreitung vorzusehen.
- 3 Gültigkeitsdauer und Kündigung
- Sofern in den Bedingungen des erworbenen ZERTIFIKAT-ZUSATZ-ABOS nichts Gegenteiliges ausdrücklich vorgesehen ist, gilt für erworbene ZERTIFIKAT-ZUSATZ-ABOS eine Laufzeit von zwölf Monaten sowie eine Verrechnung im Vorhinein.
- Das ZERTIFIKAT-ZUSATZ-ABO wird, sofern keine Kündigung unter Einhaltung der jeweils geltenden Kündigungsfrist erfolgt oder eine andere Vereinbarung vorliegt, nach Ablauf der Vertragslaufzeit automatisch um die ursprüngliche Vertragsdauer verlängert. Die Kündigungsfrist und die Kündigungsform richten sich nach § 10 der AGB. Im Zweifel geht die Kündigung des ABOS über die SOFTWARE mit der Kündigung des ZERTIFIKAT-ZUSATZ-ABOS des KUNDEN einher.
- 4 An- und Abmeldung von Kassen
- In Abhängigkeit der gesetzlichen Bestimmungen werden WIR dafür Sorge tragen, dass die Kasse gemäß den jeweils geltenden regulatorischen Vorgaben an- bzw. abgemeldet werden kann. Für die Richtigkeit der eingegebenen Daten ist der KUNDE jedoch stets selbst verantwortlich.
- WIR behalten UNS das Recht vor, eine Kasse bei längerer Nichtverwendung abzumelden.
- Der KUNDE berechtigt KASSENHELD zudem ausdrücklich dazu, sämtliche in Zusammenhang mit der TSE relevanten Authentifizierungsdaten (wie z.B. PIN/PUK-Kombinationen, Login-Daten) für den KUNDEN zu speichern und diese ohne weitere Rücksprache mit dem KUNDEN soweit technisch notwendig zu verwenden.
- Die fristgerechte und gesetzeskonforme An- und Abmeldung von Kassen verbleibt jedoch stets in der alleinigen Verantwortung des KUNDEN.
- 5 Ausfälle
- Bei einem Ausfall des Dienstleisters kann die SOFTWARE weiter (ohne Einschränkungen) verwendet werden. Der Ausfall wird jedoch automatisch bei dem Geschäftsvorfall (z.B. auf dem Beleg) vermerkt. Sobald der Dienstleister wieder funktionsfähig ist, werden Geschäftsvorfälle wieder automatisch signiert.
- Bei einem Ausfall der Internetverbindung steht der OFFLINE-MODUS für die Verwendung der SOFTWARE zur Verfügung (siehe § 5 Abs 3 der AGB). Während des OFFLINE-MODUS besteht jedoch keine Verbindung zur TSE und es können keine Geschäftsvorfälle signiert werden. Der Ausfall wird bei dem Geschäftsvorfall vermerkt. Bei einem länger anhaltenden Betrieb der Kasse im OFFLINE-MODUS können WIR die Gesetzeskonformität nicht gewährleisten.
- 6 Grundsätze ordnungsgemäßer Buchhaltung und Kassenführung
- Der Kunde / Steuerpflichtige ist per Gesetzt zu der ordnungsgemäßen Führung von Büchern in elektronischer oder in Papierform verpflichtet. Dabei hat der steuerpflichtige folgenden Anforderungen zu beachten: Grundsatz der Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit, Grundsätze der Wahrheit, Klarheit und fortlaufenden Aufzeichnung, Vollständigkeit, Einzelaufzeichnungspflicht, Richtigkeit, zeitgerechte Buchungen und Aufzeichnungen, Ordnung und Unveränderbarkeit.
- Die Kasse von KASSENHELD erfüllt die den Regeln der GOBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff). Die GOBD hat im Jahre 2015 die seit 2001 geltenden Regeln zur GDPdU (Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen) abgelöst. Die wesentlichen Regeln zur ordnungsgemäßen Führung einer GOBD Kasse laute
- Der Kunde / Steuerpflichtige ist zu Meldung seiner Kasse(n) bei seinem Finanzamt selbst verpflichtet. Hierzu muss sich der Kunde / Steuerpflichtige an seinen Steuerberater wenden. Der Kunde / Steuerpflichtige ist für die ordnungsgemäße Dokumentation von Geschäftsprozesse die ausserhalb der Aufzeichung über das Kassensystem laufen selbst verantwortlich.
- Der Kunde / Steuerpflichtige muss eine Verfahrensdokumentation zur ordnungsgemäßen Kassenführung selbst erstellen. Die Verfahrensdokumentation ist eine wichtige Basis für die Beweiskraft einer manuellen oder IT-gestützten Kassenführung sowie der damit verbundenen sonstigen handels- und/oder steuerrechtlichen Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten. Die Folgen fehlender Ordnungsmäßigkeit können weitreichend sein, z. B. Nichtanerkennung von Betriebsausgaben, Zuschätzungen von Betriebseinnahmen oder Gewinnen, bis hin zu Zwangsmitteln, Bußgeldern und ggf. Steuerstrafverfahren. KASSENHELD stellt dem Kunden ein MUSTER zu Verfahrensdokumentation zur ordnungsgemäßen Kassenführung unter Kassenheld.com/kundenservice/dokumente zur Verfügung.
- Für das Verfahren der ordnungsmäßigen Kassenführung soll ein klar geregelter Prozess vorliegen, der zur Vermeidung von Risiken in der steuerlichen Außenprüfung ggf. mit Unterstützung fachkundiger Personen (z. B. des Steuerberaters) konzipiert wird.
- Die Kassenführung soll gemäß den Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) in einer Verfahrensdokumentation beschrieben sein, die dauerhaft und uneingeschränkt Anwendung findet. In Rz. 34 der GoBD heißt es: „Die Nachprüfbarkeit der Bücher und sonst erforderlichen Aufzeichnungen erfordert eine aussagekräftige und vollständige Verfahrensdokumentation […], die sowohl die aktuellen als auch die historischen Verfahrensinhalte für die Dauer der Aufbewahrungsfrist nachweist und den in der Praxis eingesetzten Versionen des DV-Systems entspricht.“
- Die vorliegende Muster-Verfahrensdokumentation soll dem Buchführungs- bzw. Aufzeichnungspflichtigen Orientierungshilfen für die Einrichtung einer ordnungsmäßigen Kassenführung sowie Formulierungshilfen für den Aufbau und den Inhalt einer Verfahrensdokumentation geben.
- Die dargestellten Verfahrensschritte beschränken sich auf Kassensysteme zur ordnungsmäßigen Abrechnung von baren und unbaren Geschäftsvorfällen. Daneben ist ggf. der Einsatz weiterer DV-Systeme, die einer erstmaligen Erfassung von Geschäftsvorfällen im Sinne einer Grundaufzeichnung dienen (bspw. Waagen, Taxameter), zu dokumentieren. Dies ist jedoch nicht Bestandteil der vorliegenden Muster-Verfahrensdokumentation. Darüber hinaus ist das Verfahren zur geordneten und sicheren Ablage von Buchungsbelegen sowie anderer Teile des Datenverarbeitungssystems des Steuerpflichtigen nicht Gegenstand des vorliegenden Musters. Für diese sind zwingend gesonderte Dokumentationen zu erstellen.
- Die gewählten und dokumentierten Verfahren der Kassenführung sollen bei Anwendung der vorliegenden Muster-Verfahrensbeschreibung die Ordnungsmäßigkeit und insbesondere die Beweiskraft der Buchführung bzw. Aufzeichnungen sichern. Als Maßstab werden dabei ausschließlich handels- und/oder steuerrechtliche Ordnungsmäßigkeitsnormen herangezogen. Durch diese Art der Beschränkung auf buchführungs- bzw. aufzeichnungspflichtige Belege sowie auf die Aufrechterhaltung der Beweiskraft der Buchführung werden weitere Aspekte, insbesondere z. B. die Beweiskraft in zivilrechtlicher Hinsicht, nicht explizit in das vorliegende Muster einbezogen.