Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Kassenheld GmbH, Zum Lonnenhohl 40, 44319 Dortmund, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 34929 (im Folgenden „Kassenheld“).

Stand: 30. September 2026

§ 1Geltungsbereich

  1. (1)Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Kassenheld und ihren Kunden über die Nutzung der Kassensoftware, den Kauf von Hardware sowie damit verbundene Leistungen.
  2. (2)Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn Kassenheld ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt. Dies gilt auch, wenn Kassenheld in Kenntnis solcher Bedingungen Leistungen vorbehaltlos erbringt.
  3. (3)Individuelle Vereinbarungen im Einzelfall haben Vorrang vor diesen AGB.
  4. (4)Diese AGB gelten in ihrer jeweils aktuellen Fassung auch für künftige Verträge mit demselben Kunden, ohne dass Kassenheld erneut auf sie hinweisen muss.
  5. (5)Personenbezeichnungen in diesen AGB gelten für alle Geschlechter.

§ 2Kundenkreis

  1. (1)Das Angebot von Kassenheld richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden nicht geschlossen.
  2. (2)Kassenheld schließt Verträge nur mit Kunden, die ihren Sitz oder die betreffende Betriebsstätte in Deutschland haben. Lieferungen erfolgen nur an Adressen in Deutschland.
  3. (3)Kassenheld ist berechtigt, die Unternehmereigenschaft des Kunden vor oder nach Vertragsschluss zu prüfen, etwa durch Vorlage einer Gewerbeanmeldung, eines Handelsregisterauszugs oder der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Macht der Kunde falsche Angaben zu seiner Unternehmereigenschaft, kann Kassenheld den Vertrag außerordentlich kündigen bzw. vom Vertrag zurücktreten.

§ 3Vertragsschluss

  1. (1)Darstellungen von Produkten und Preisen auf der Website von Kassenheld sind kein verbindliches Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung.
  2. (2)Bestellung im Online-Shop: Mit dem Absenden der Bestellung über die Schaltfläche zum zahlungspflichtigen Kauf gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab. Kassenheld bestätigt den Eingang der Bestellung per E-Mail; diese Eingangsbestätigung ist noch keine Annahme. Der Vertrag kommt zustande, wenn Kassenheld die Bestellung durch eine Auftragsbestätigung per E-Mail, durch Versand der Ware oder durch Freischaltung der Software annimmt. Kassenheld kann das Angebot innerhalb von 7 Tagen annehmen.
  3. (3)Angebot durch Kassenheld: Erhält der Kunde ein individuelles Angebot (per E-Mail, Link oder in der Beratung), kommt der Vertrag zustande, sobald der Kunde das Angebot innerhalb der darin genannten Frist annimmt, zum Beispiel durch Bestätigung über die entsprechende Schaltfläche, per E-Mail oder durch Unterschrift.
  4. (4)Vertrieb über Vertriebspartner: Vertriebspartner von Kassenheld sind nicht berechtigt, im Namen von Kassenheld Verträge zu schließen, Zusagen zu machen oder Zahlungen entgegenzunehmen. Vertragspartner und Rechnungssteller ist stets ausschließlich Kassenheld.
  5. (5)Vermittelt Kassenheld Leistungen anderer Unternehmen (zum Beispiel für die Kartenzahlung, siehe § 10), schließt der Kunde hierüber einen eigenen Vertrag mit dem jeweiligen Anbieter. Kassenheld wird insoweit nicht Vertragspartner.
  6. (6)Der Vertragstext wird von Kassenheld gespeichert. Die Bestelldaten und diese AGB werden dem Kunden per E-Mail zugesandt. Die AGB sind außerdem jederzeit auf der Website von Kassenheld abrufbar.
  7. (7)Die Pflichten nach § 312i Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 und Satz 2 BGB werden abbedungen, soweit dies gegenüber Unternehmern zulässig ist.

§ 4Leistungen von Kassenheld

  1. (1)Kassenheld stellt dem Kunden eine cloudbasierte Kassensoftware als Software-as-a-Service zur Verfügung (im Folgenden „Software“). Die Software besteht aus der Kassenoberfläche (App) und der Verwaltungsoberfläche (Console).
  2. (2)Daneben verkauft Kassenheld Kassenhardware (im Folgenden „Hardware“) und bietet kostenpflichtige Erweiterungen der Software sowie Einrichtungs- und Beratungsleistungen an. Hardware wird ausschließlich verkauft, nicht vermietet.
  3. (3)Der konkrete Leistungsumfang, die Tarife und die Preise ergeben sich aus der Bestellung bzw. dem individuellen Angebot sowie ergänzend aus der bei Vertragsschluss gültigen Leistungsbeschreibung auf der Website.
  4. (4)Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Zusagen von Mitarbeitern oder Vertriebspartnern, die über diesen Leistungsumfang hinausgehen, werden erst mit Bestätigung durch Kassenheld in Textform verbindlich.

§ 5Nutzungsrecht an der Software

  1. (1)Kassenheld räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrags das einfache, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht ein, die Software im Rahmen seines eigenen Geschäftsbetriebs bestimmungsgemäß zu nutzen.
  2. (2)Die Zahl der gleichzeitig nutzbaren Kassen bzw. Geräte richtet sich nach dem gebuchten Tarif und den gebuchten Erweiterungen. Zusätzliche Kassen können jederzeit hinzugebucht werden.
  3. (3)Der Kunde darf die Software nicht Dritten außerhalb seines Unternehmens zur Verfügung stellen, sie nicht vervielfältigen, verändern, zurückentwickeln oder umgehen, soweit dies nicht gesetzlich zwingend erlaubt ist (§§ 69d, 69e UrhG).
  4. (4)Die Software darf nur für rechtmäßige Zwecke genutzt werden. Bei einem begründeten Verdacht auf Missbrauch oder rechtswidrige Nutzung kann Kassenheld den Zugang vorübergehend sperren. Kassenheld wird den Kunden hierüber unverzüglich informieren.
  5. (5)Kassenheld stellt die Software mit einer Verfügbarkeit von 99 % im Jahresmittel am Übergabepunkt (Ausgang des Rechenzentrums) bereit. Nicht eingerechnet werden angekündigte Wartungsarbeiten, Störungen des Internets oder der Anbindung des Kunden, höhere Gewalt sowie Störungen bei Drittanbietern, die Kassenheld nicht zu vertreten hat.

§ 6Pflichten und Voraussetzungen auf Seiten des Kunden

  1. (1)Für die Nutzung der Software benötigt der Kunde eine stabile Internetverbindung, in der Regel über WLAN oder LAN. Die Hardware von Kassenheld enthält keine SIM-Karte und keinen eigenen Mobilfunkzugang. Für die Internetverbindung ist allein der Kunde verantwortlich.
  2. (2)Bei einem Ausfall der Internetverbindung steht ein eingeschränkter Offline-Modus zur Verfügung. Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass die Kasse nach Wiederherstellung der Verbindung zeitnah online geht, damit die Daten synchronisiert und signiert werden können.
  3. (3)Der Kunde hält die Kassen-App und die Betriebssysteme seiner Geräte aktuell. Nutzt der Kunde eigene Geräte, ist er für deren Eignung und Funktionsfähigkeit selbst verantwortlich.
  4. (4)Der Kunde trägt seine Stammdaten (zum Beispiel Artikel, Preise, Steuersätze, Mitarbeiter) selbst ein und ist für deren Richtigkeit verantwortlich. Auf Wunsch unterstützt Kassenheld dabei gegen gesondertes Entgelt.
  5. (5)Der Kunde hält seine Zugangsdaten geheim und schützt sie vor dem Zugriff Unbefugter. Er informiert Kassenheld unverzüglich, wenn er einen Missbrauch vermutet.

§ 7Kassenrechtliche Pflichten (KassenSichV)

  1. (1)Die Software ist für den Einsatz nach der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) ausgelegt. Die erforderliche zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) wird als Cloud-TSE über den Dienstleister fiskaly bereitgestellt. Die Kosten der TSE ergeben sich aus dem gebuchten Tarif bzw. der gebuchten Erweiterung.
  2. (2)Kassenheld kann den TSE-Dienstleister wechseln, wenn der neue Dienstleister eine gleichwertige, zertifizierte Lösung bietet. Kassenheld informiert den Kunden rechtzeitig vorher.
  3. (3)Der Kunde ist für die Einhaltung seiner steuer- und handelsrechtlichen Pflichten selbst verantwortlich. Dazu gehören insbesondere die Einzelaufzeichnungspflicht, die Belegausgabepflicht, die Mitteilung der Kasse an das Finanzamt nach § 146a Abs. 4 AO, eine Verfahrensdokumentation sowie die Aufbewahrung der Daten nach den gesetzlichen Fristen.
  4. (4)Kassenheld stellt die zur Erfüllung dieser Pflichten nötigen Funktionen und Exporte in der Software bereit (zum Beispiel DSFinV-K-Export). Kassenheld erbringt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Der Kunde sollte Einrichtung und Meldung der Kasse mit seinem Steuerberater abstimmen.
  5. (5)Buchungen nach Beginn des Echtbetriebs können aus Gründen der Unveränderbarkeit nicht gelöscht werden. Korrekturen erfolgen durch Storno, das protokolliert wird. Der Kunde prüft vor Beginn des Echtbetriebs, dass keine Testbuchungen übernommen werden.
  6. (6)Vor Vertragsende exportiert der Kunde alle Daten, die er zur Erfüllung seiner Aufbewahrungspflichten benötigt, und sichert sie selbst. Nach Vertragsende steht der Datenexport noch für 30 Tage zur Verfügung. Danach ist Kassenheld zur Löschung berechtigt, soweit keine eigene gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht. Auf Wunsch unterstützt Kassenheld beim Export und bei der Außerbetriebnahme gegen gesondertes Entgelt.

§ 8Weiterentwicklung und Updates

  1. (1)Kassenheld entwickelt die Software laufend weiter und stellt Updates ohne Aufpreis zur Verfügung, soweit sie den gebuchten Leistungsumfang betreffen.
  2. (2)Kassenheld darf die Software ändern, soweit dies für den Kunden zumutbar ist, insbesondere aus technischen, rechtlichen oder sicherheitsrelevanten Gründen. Wesentliche Funktionen, die zum vereinbarten Leistungsumfang gehören, werden nicht ersatzlos eingeschränkt. Ist eine solche Einschränkung ausnahmsweise unvermeidbar, kann der Kunde den Vertrag innerhalb von 4 Wochen nach Mitteilung außerordentlich kündigen.
  3. (3)Neue kostenpflichtige Funktionen werden nur berechnet, wenn der Kunde sie ausdrücklich bucht.
  4. (4)Kassenheld kann einzelne neue Funktionen vorab als Beta-Funktion anbieten. Deren Nutzung ist freiwillig und unentgeltlich. Beta-Funktionen können jederzeit geändert oder eingestellt werden.
  5. (5)Funktionswünsche von Kunden nimmt Kassenheld gerne entgegen. Ein Anspruch auf Umsetzung besteht nicht.

§ 9Support

  1. (1)Kassenheld leistet Support zur Einrichtung und Nutzung der Software und der gekauften Hardware über folgende Kanäle:
  2. (2)Der Support ist während der auf der Website angegebenen Servicezeiten erreichbar. Für telefonische Anfragen entstehen dem Kunden nur die üblichen Kosten seines Telefonanbieters.
  3. (3)Kassenheld beginnt mit der Bearbeitung von Störungen, die den Kassenbetrieb verhindern, vorrangig und so schnell wie möglich. Andere Anfragen werden in angemessener Frist in der Reihenfolge ihres Eingangs und nach Dringlichkeit bearbeitet.
  4. (4)Nicht vom Support umfasst sind Steuer- und Rechtsberatung, Störungen aus der Sphäre des Kunden (zum Beispiel Internetverbindung, eigene Geräte, Fehlbedienung, falsche Stammdaten) sowie Vor-Ort-Einsätze. Solche Leistungen erbringt Kassenheld auf Wunsch gegen gesondertes Entgelt nach vorheriger Absprache.
  5. (5)Zur Fehlerbehebung kann Kassenheld mit Zustimmung des Kunden per Fernzugriff auf das Kassensystem zugreifen. Die Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich dabei nach dem Auftragsverarbeitungsvertrag (§ 19).

§ 10Kartenzahlung über Drittanbieter

  1. (1)Die Annahme von Kartenzahlungen erfolgt über einen externen Zahlungsdienstleister. Der Kunde schließt hierfür einen eigenen Vertrag direkt mit diesem Dienstleister. Für diesen Vertrag gelten ausschließlich dessen Bedingungen und Gebühren.
  2. (2)Kassenheld ist nicht Partei dieses Vertrags und haftet nicht für die Leistungen, Auszahlungen, Gebühren oder Entscheidungen des Zahlungsdienstleisters, etwa die Ablehnung oder Sperrung eines Händlerkontos.
  3. (3)Kartenterminals und zugehöriges Zubehör werden getrennt von der Kassenhardware verkauft. Für den Kauf gelten die Regelungen zum Hardwarekauf in §§ 11 bis 13.

§ 11Hardwarekauf, Lieferung und Eigentumsvorbehalt

  1. (1)Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferadresse in Deutschland. Die Versandkosten trägt der Kunde. Sie werden bei der Bestellung gesondert ausgewiesen.
  2. (2)Angegebene Lieferzeiten sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie für den Kunden zumutbar sind.
  3. (3)Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht mit der Übergabe der Ware an das Versandunternehmen auf den Kunden über.
  4. (4)Gerät der Kunde in Annahmeverzug, kann Kassenheld Ersatz der entstehenden Mehraufwendungen, insbesondere der Kosten für Lagerung und erneuten Versand, verlangen.
  5. (5)Die gelieferte Hardware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum von Kassenheld. Bei Ratenzahlung über Klarna gilt die Zahlung erst mit vollständigem Ausgleich gegenüber Klarna als erfolgt. Der Kunde darf die Vorbehaltsware vor vollständiger Bezahlung weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Über Zugriffe Dritter, insbesondere Pfändungen, informiert er Kassenheld unverzüglich.
  6. (6)Seriennummern und Kennzeichnungen auf der Hardware dürfen nicht entfernt oder verändert werden.

§ 12Keine Rücknahme

  1. (1)Da Kassenheld ausschließlich mit Unternehmern Verträge schließt, besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht.
  2. (2)Kassenheld nimmt ordnungsgemäß gelieferte, mangelfreie Hardware nicht zurück. Gesetzliche Rechte des Kunden, insbesondere Mängelrechte nach § 13, bleiben unberührt.
  3. (3)Die Kündigung der Software berührt einen wirksam geschlossenen Hardwarekaufvertrag nicht. Umgekehrt berührt ein Rücktritt vom Hardwarekauf nicht den Vertrag über die Software.
  4. (4)Hardware darf nur nach vorheriger Absprache mit Kassenheld zurückgesandt werden. Unangekündigte Rücksendungen kann Kassenheld auf Kosten des Kunden zurücksenden.

§ 13Gewährleistung und Austauschservice

  1. (1)Die Gewährleistungsfrist für neue Hardware beträgt 12 Monate ab Ablieferung.
  2. (2)Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich in Textform zu rügen. Später erkennbare Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen (§ 377 HGB). Transportschäden sind zusätzlich beim Zusteller anzuzeigen.
  3. (3)Bei Mängeln leistet Kassenheld nach eigener Wahl Nacherfüllung durch Reparatur oder Lieferung eines gleichwertigen Geräts. Ersatzgeräte können neu oder neuwertig aufbereitet sein. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern.
  4. (4)Austauschservice: Meldet der Kunde einen Defekt über die Supportkanäle und bestätigt Kassenheld den Defekt, versendet Kassenheld innerhalb der Gewährleistungsfrist in der Regel innerhalb von 72 Stunden ein Ersatzgerät. Die Laufzeit des Versandunternehmens kommt hinzu und liegt nicht im Einflussbereich von Kassenheld. Der Kunde sendet das defekte Gerät innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Ersatzgeräts zurück. Geschieht das nicht, kann Kassenheld das Ersatzgerät zum aktuellen Listenpreis in Rechnung stellen.
  5. (5)Keine Gewährleistung besteht für Schäden durch unsachgemäße Behandlung, Sturz, Flüssigkeit, übermäßige Beanspruchung, eigene Reparaturversuche, ungeeignetes Zubehör oder normalen Verschleiß, etwa von Akkus und Displays. In diesen Fällen kann der Kunde den Austausch gegen Entgelt beauftragen.
  6. (6)Die Verkürzung der Gewährleistungsfrist gilt nicht bei Vorsatz, Arglist, bei Übernahme einer Garantie, bei Ansprüchen auf Schadensersatz nach § 18 sowie für Rückgriffsansprüche nach §§ 445a, 445b BGB.
  7. (7)Bei Mängeln der Software beseitigt Kassenheld den Mangel in angemessener Frist. Die verschuldensunabhängige Haftung für bereits bei Vertragsschluss vorhandene Mängel (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB) ist ausgeschlossen.

§ 14Laufzeit und Kündigung der Software

  1. (1)Die Software und ihre Erweiterungen werden wahlweise mit monatlicher oder jährlicher Laufzeit gebucht. Die Laufzeit beginnt mit der Freischaltung des Zugangs.
  2. (2)Der Vertrag verlängert sich jeweils automatisch um die gebuchte Laufzeit (einen Monat bzw. ein Jahr), wenn er nicht mit einer Frist von einem Monat zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird.
  3. (3)Einzelne Erweiterungen und zusätzliche Kassen können mit derselben Frist gesondert gekündigt werden. Mit dem Ende des Softwarevertrags enden auch alle zugehörigen Erweiterungen.
  4. (4)Die Kündigung bedarf der Textform. Sie kann über die Verwaltungsoberfläche oder per E-Mail an [email protected] erfolgen. Kassenheld bestätigt den Eingang der Kündigung.
  5. (5)Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für Kassenheld liegt insbesondere vor, wenn
    • der Kunde mit der Zahlung eines Betrags in Höhe von mindestens zwei Monatsentgelten länger als 30 Tage in Verzug ist,
    • der Kunde die Software trotz Abmahnung missbräuchlich oder rechtswidrig nutzt,
    • der Kunde falsche Angaben zu seiner Unternehmereigenschaft gemacht hat.
  6. (6)Bereits im Voraus gezahlte Entgelte für eine jährliche Laufzeit werden bei ordentlicher Kündigung nicht anteilig erstattet.

§ 15Preise und Preisanpassung

  1. (1)Es gelten die Preise aus der Bestellung bzw. dem Angebot. Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Kassenheld berechnet keine Umsatzbeteiligung und keine prozentualen Gebühren auf die Umsätze des Kunden.
  2. (2)Kassenheld kann die Entgelte für die Software zum Beginn einer neuen Laufzeit anpassen, um gestiegene Kosten (etwa für Hosting, TSE, Lizenzen oder Personal) weiterzugeben. Kassenheld teilt die Anpassung mindestens 6 Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit.
  3. (3)Erhöht sich das Entgelt um mehr als 5 % gegenüber dem bisherigen Entgelt, kann der Kunde den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung kündigen. Auf dieses Recht weist Kassenheld in der Mitteilung hin.

§ 16Zahlung

  1. (1)Kassenheld stellt alle Rechnungen selbst. Die Rechnungen werden elektronisch per E-Mail oder in der Verwaltungsoberfläche bereitgestellt.
  2. (2)Folgende Zahlungsarten stehen zur Verfügung:
    • SEPA-Lastschrift,
    • Kreditkarte,
    • Überweisung,
    • für Hardware zusätzlich Ratenkauf in 3 Raten über Klarna.
  3. (3)Entgelte für die Software sind für die jeweilige Laufzeit im Voraus fällig. Hardware wird vor dem Versand bezahlt, bei Klarna-Ratenkauf nach Freigabe durch Klarna. Rechnungen sind, sofern nichts anderes angegeben ist, sofort nach Zugang ohne Abzug fällig.
  4. (4)Beim SEPA-Lastschriftverfahren wird die Vorabankündigung (Pre-Notification) spätestens einen Tag vor Einzug versandt. Der Kunde sorgt für ausreichende Deckung. Kosten einer Rücklastschrift, die der Kunde zu vertreten hat, trägt der Kunde.
  5. (5)Beim Ratenkauf über Klarna tritt Kassenheld die Kaufpreisforderung an Klarna ab. Es gelten zusätzlich die Bedingungen von Klarna. Der Kunde zahlt in diesem Fall mit schuldbefreiender Wirkung nur an Klarna.
  6. (6)Bei Überweisung gibt der Kunde die Rechnungsnummer als Verwendungszweck an.

§ 17Zahlungsverzug, Sperre und Aufrechnung

  1. (1)Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Regelungen, insbesondere Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz und die Pauschale von 40 Euro nach § 288 BGB. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten.
  2. (2)Ist der Kunde mit einer Zahlung für die Software länger als 14 Tage in Verzug, kann Kassenheld den Zugang zur Software nach vorheriger Ankündigung in Textform mit einer Frist von mindestens 7 Tagen sperren. Der Zugriff auf die gesetzlich aufzubewahrenden Daten und deren Export bleibt auch während der Sperre möglich. Nach vollständigem Ausgleich wird der Zugang unverzüglich wieder freigeschaltet. Die Pflicht zur Zahlung der laufenden Entgelte bleibt während der Sperre bestehen.
  3. (3)Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur aus demselben Vertragsverhältnis geltend machen. Rechte wegen Mängeln bleiben unberührt.

§ 18Haftung

  1. (1)Kassenheld haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Übernahme einer Garantie, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
  2. (2)Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Kassenheld nur für den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
  3. (3)Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
  4. (4)Für den Verlust von Daten haftet Kassenheld nur in dem Umfang, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden entstanden wäre, insbesondere bei Datenexporten nach § 7 Abs. 6.
  5. (5)Kassenheld haftet nicht für steuerliche Nachteile, die darauf beruhen, dass der Kunde seine Pflichten nach § 7 Abs. 3 nicht erfüllt oder die Software fehlerhaft konfiguriert hat.
  6. (6)Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Kassenheld.

§ 19Datenschutz und Auftragsverarbeitung

  1. (1)Soweit Kassenheld im Rahmen der Software personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet (zum Beispiel Daten von Mitarbeitern oder Endkunden des Kunden), gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO. Er ist Bestandteil dieses Vertrags und wird mit Vertragsschluss wirksam.
  2. (2)Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung der Daten verantwortlich, die er in die Software eingibt.
  3. (3)Im Übrigen gilt die Datenschutzerklärung von Kassenheld unter kassenheld.de/datenschutz.

§ 20Vertraulichkeit

  1. (1)Beide Parteien behandeln alle vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei, insbesondere Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, vertraulich und nutzen sie nur zur Durchführung dieses Vertrags.
  2. (2)Die Pflicht gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind oder die aufgrund gesetzlicher Pflichten oder behördlicher bzw. gerichtlicher Anordnung offengelegt werden müssen.
  3. (3)Die Pflicht besteht für 3 Jahre nach Vertragsende fort.

§ 21Mitteilungen und Datenänderungen

  1. (1)Kassenheld kann Erklärungen, Rechnungen und sonstige Mitteilungen an die zuletzt vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse oder über die Verwaltungsoberfläche übermitteln.
  2. (2)Der Kunde teilt Änderungen seiner Firma, Anschrift, E-Mail-Adresse, Rechtsform oder Bankverbindung unverzüglich in Textform mit.

§ 22Änderung der AGB

  1. (1)Kassenheld kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn dies aufgrund geänderter Gesetze, Rechtsprechung oder behördlicher Vorgaben, technischer Entwicklungen oder zur Schließung von Regelungslücken erforderlich ist. Hauptleistungspflichten und Preise werden auf diesem Weg nicht geändert. Für Preise gilt § 15.
  2. (2)Kassenheld teilt Änderungen mindestens 6 Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit. Widerspricht der Kunde nicht bis zum Wirksamwerden in Textform, gelten die Änderungen als angenommen. Kassenheld weist in der Mitteilung auf das Widerspruchsrecht, die Frist und die Folgen des Schweigens hin.
  3. (3)Widerspricht der Kunde, läuft der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen weiter. Kassenheld kann den Vertrag in diesem Fall ordentlich zum Ende der laufenden Laufzeit kündigen.

§ 23Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand

  1. (1)Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
  2. (2)Erfüllungsort für alle Leistungen ist Dortmund.
  3. (3)Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag Dortmund. Kassenheld ist auch berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.

§ 24Schlussbestimmungen

  1. (1)Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
  2. (2)Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung von Kassenheld in Textform auf Dritte übertragen. § 354a HGB bleibt unberührt.
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Anlage: Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO

Kassenheld GmbH, Zum Lonnenhohl 40, 44319 Dortmund

Telefon +49 32 222132457 · Support [email protected] · Kündigungen [email protected]

Stand: 30. September 2026

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